auch eine Offline Variante ist für Kunden verfügbar
„Momentan haben viele Kassenbetreiber durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Lockdowns zwar noch ganz andere Sorgen, aber sie müssen diese Zeit auch für gesetzeskonforme Softwarevoraussetzungen nutzen, um die Vorgaben der Finanzbehörden fristgerecht zu erfüllen.“ gibt Martin Kummerer - Geschäftsführer der blue office deutschland gmbh – zu bedenken.
Die Kosten der Umrüstung eines Kassensystems, also die Anschaffung der zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), müssen die Betreiber selber tragen. Ältere Kassensysteme sind zudem nicht immer umrüstbar und müssten dann bis 31. Dezember 2022 ganz ausgetauscht werden.
„Wir bieten unseren Kunden mit blue office® alternativ zur Online Variante auch die Offline Variante der TSE an. Das ist nicht bei allen Anbietern üblich.“ erläutert Martin Kummerer.
Die blue office deutschland gmbh ist in der Lage schnell und kostengünstig mit der a.sign TSE und blue office® Kasse touch eine optimale und bedürfnisgerechte Lösung anzubieten. Link
Laut deutscher Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) muss seit 1. Januar 2020 in Deutschland jede elektronische Registrierkasse eine lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge speichern, um die Steuerhinterziehung weiter einzudämmen.
Die jetzt gültige Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 verlangt eineverbindliche Bestellung beim Kassenbetreiber.